• Neuigkeiten:  

  • Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2023 die Ausstellung einer  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst möglich ist, wenn im betroffenen Quartal die Versicherkarte bereits vorgelegt wurde. Generell werden die AU's digital erstellt und sind dann für Arbeitgeber bei der jeweiligen Krankkenkasse abrufbar.

  • Seit dem 01.01.2024 werden die Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel digital erstellt. Die Medikamente können dann in einer beliebigen Apotheke unter Vorlage der VK abgeholt werden. Das gilt nicht für Hilfsmittel und Privatrezepte.